“Plakatpapier”; Definition nach DIN 6730: weißes Druckpapier, holzfrei, nassfest, vollgeleimt, auch einseitig glatt; muss bedruckt und gefaltet im Wasser begrenzte Zeit lagerbar sein, bevor es angeklebt wird.
“Plakatpapier”; Definition nach DIN 6730: weißes Druckpapier, holzfrei, nassfest, vollgeleimt, auch einseitig glatt; muss bedruckt und gefaltet im Wasser begrenzte Zeit lagerbar sein, bevor es angeklebt wird.